Immobilienkauf an der Algarve

Der Kauf eines neuen Zuhauses in einem fremden Land mit anderen Regeln, Gesetzen, einer anderen Sprache und kulturellen Unterschieden kann wie eine gewaltige Aufgabe erscheinen … oder? Das muss aber nicht sein!

Genau wie Sie haben viele andere das Gleiche empfunden, aber schon vor Ihnen haben wir Hunderte von zufriedenen Käufern beim Erwerb einer neuen Immobilie an der Algarve unterstützt. Deshalb stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung, unser Fachwissen und unser lokales Netzwerk aus Fachleuten zur Verfügung, um den Kaufprozess zu einem angenehmen Erlebnis zu machen!

Es ist sehr wichtig, mit zugelassenen Fachleuten zusammenzuarbeiten. Ob Immobilienagentur, Bauunternehmer, Rechtsanwälte, Architekten usw. – wir raten dringend davon ab, auf „Freiberufler“ oder andere nicht zugelassene Dienstleister zurückzugreifen, auf die Sie stoßen könnten.

Die Immobiliensuche beginnt meist damit, dass Sie Websites und Immobilienportale durchstöbern, um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, was Sie mit Ihrem Budget an der Algarve erwerben können, was derzeit auf dem Markt ist, welche Optionen in Ihrer(n) bevorzugten Gegend(en) zur Verfügung stehen und schließlich, um die Immobilien zu identifizieren, die für Sie von Interesse sind.

Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer zuverlässigen und etablierten Agentur wie Exclusive Algarve Villas entscheiden, profitieren Sie von unserem Marktwissen und unserer langjährigen Erfahrung. Da wir bereits verschiedene „Stürme“ auf dem Immobilienmarkt überstanden haben, stehen wir weiterhin fest auf dem Boden und sind nach wie vor die „portugiesische Verbindung“ für alle unsere Kunden aus dem Ausland.

Darüber hinaus erhalten Sie, wenn Sie sich für Exclusive Algarve Villas entscheiden, sofort Zugang zu viel mehr – bei Exclusive Algarve Villas arbeiten wir mit einem vertrauenswürdigen Partnernetzwerk lokaler Agenturen zusammen, wodurch Ihnen eine riesige Auswahl an Immobilienoptionen zur Verfügung steht, ohne dass Sie zusätzlichen Aufwand betreiben müssen. Unser kostenloser „Immobiliensuchservice“ bietet Ihnen die Möglichkeit, auf Immobilien zuzugreifen, die noch nicht auf dem öffentlichen Markt erhältlich sind.

SUCHE

Heutzutage beginnt die Immobiliensuche meist online und oft schon, bevor Kunden eine Reise nach Portugal gebucht haben. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit, den Prozess der Suche nach der richtigen Immobilie in Gang zu setzen. Bereits in dieser Phase können wir für Sie tätig werden – wir helfen Ihnen dabei, eine „Auswahlliste“ geeigneter Immobilien zu erstellen, die Ihren Bedürfnissen, Ihrem bevorzugten Standort, Ihrem Budget und weiteren Anforderungen entsprechen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und verschwenden keine Zeit mit Besichtigungen von Objekten, die nur Frustration bei Ihnen hervorrufen würden.

FINDEN

Sobald Sie die ausgewählten Immobilien besichtigt haben, können wir die Suchkriterien bei Bedarf anpassen, bis Sie das gefunden haben, wonach Sie suchen. Sobald Sie „das Richtige“ gefunden haben, gehen wir zur nächsten Phase über, nämlich der Abgabe eines Angebots. Zwar gibt es kein offizielles Angebotsformular, das Sie ausfüllen müssen, doch bei Exclusive Algarve Villas bitten wir Sie, Ihr Angebot schriftlich unter Angabe der genauen Bedingungen einzureichen, bevor wir es den Verkäufern unterbreiten.

KAUFEN...

(Feiern Sie noch nicht zu früh………..)
Sobald Ihr Angebot angenommen wurde, empfehlen wir Ihnen stets, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Sie in Ihrer Sprache durch den Prozess begleitet und Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Zwar gibt es internationale Anwaltskanzleien, die beauftragt werden können, doch würden wir einen vor Ort zugelassenen portugiesischen Anwalt empfehlen. Dies spart Zeit, falls Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung oder anderen Behörden bearbeitet werden müssen.

KAUFEN...

(ja, fast geschafft.... ;)
Der wichtigste Schritt liegt zwischen der Annahme Ihres Angebots und der Unterzeichnung des Vorvertrags, auf Portugiesisch „CPCV“ (Contrato de Promessa de Compra e Venda) genannt. Der Vorvertrag ist der offizielle, verbindliche Vertrag, in dem die vereinbarten Verkaufsbedingungen festgehalten sind – der Preis, die Zahlungsbedingungen, die Termine für den Vertragsabschluss sowie alle weiteren Bedingungen, auf die sich beide Parteien geeinigt haben. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ist dann die erste Zahlung für die Immobilie fällig. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen, bis die Anwälte den Vertrag unterzeichnet und das Geschäft abgesichert haben. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, haben Sie den Kauf der Immobilie offiziell akzeptiert und werden bald Ihr Traumhaus besitzen.


ÜBERBLICK ÜBER DIE KAUF-SCHRITTE:
Die einzelnen Schritte sind:


Vollmacht – Wenn Sie sich nicht in Portugal befinden und möglicherweise bei der Unterzeichnung der Urkunden nicht anwesend sein können, wird empfohlen, eine Vollmacht (POA) auszustellen. Dadurch kann Ihr gesetzlicher Vertreter in Ihrem Namen Ihre Steuernummer einholen sowie den Vorvertrag und die Urkunden unterzeichnen. (Die Vollmacht ist auch nach dem Erwerb der Immobilie nützlich, um in Ihrem Namen alle Versorgungsrechnungen auf Ihren Namen umschreiben zu lassen.)

Der Anwalt beantragt eine Steuernummer für den/die Käufer.
CPCV, Erstellung des Vorvertrags. In der Regel ist bei dem CPCV eine Anzahlung von mindestens 10 % erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Immobilien ab Plan oder im Bau befindlichen Objekten kann ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden.

Sobald beide Parteien dem CPCV zugestimmt haben, kann der Vertrag vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet werden, sofern beide vor Ort ansässig sind; andernfalls erfolgt die Unterzeichnung durch ihre Anwälte mittels einer Vollmacht.

KAUF & EIGENTUM

Bevor Sie Ihre Immobilie kaufen und in Ihren Besitz übernehmen können, verlangt das Finanzamt die Entrichtung der IMT-Kaufsteuer und der Stempelsteuer. Ohne diese Steuerzahlung kann die Beurkundung nicht stattfinden. Die Rechnung für diese Steuerzahlung wird vom Anwalt oder Notar ausgestellt, und bei der Beurkundung ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Klicken Sie hier, um die Kaufkosten und Steuern einzusehen.

Die Beurkundung kann bereits nach 2 Wochen erfolgen oder sich über Wochen oder Monate hinziehen. Es gibt keine feste Regel, die den Zeitrahmen dieses Prozesses festlegt. Der Zeitplan richtet sich nach den Bedürfnissen von Käufer und Verkäufer sowie nach der Arbeitsbelastung und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der beteiligten Rechtsvertreter. In der Regel wird die Beurkundung zwischen 2 und 6 Wochen nach Unterzeichnung des Vorvertrags angesetzt. Wir empfehlen dem Käufer stets, die Immobilie vor der Beurkundung zu besichtigen, um sicherzustellen, dass sie in einem einwandfreien und bezugsfertigen Zustand übergeben wird, und um zu überprüfen, ob im Verkauf enthaltenes Inventar vorhanden ist und sich in einem akzeptablen Zustand befindet.

Die Beurkundung erfolgt bei einem Notar. Jede Partei kann den Notar auswählen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Gemeinde oder des Gebiets, in dem die Beurkundung stattfinden muss. In dieser Phase muss der Käufer den Restbetrag des Kaufpreises begleichen. Dies erfolgt üblicherweise per beglaubigtem Scheck oder Bankscheck. (Muss im Voraus bestellt werden.) Sobald die Urkunden unterzeichnet sind, erhält der neue Eigentümer der Immobilie die Schlüssel und alle entsprechenden Zugangsrechte zur Immobilie.

**** Aufgrund der neuen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche müssen alle Notare und Immobilienagenturen persönliche Unterlagen über die beteiligten Parteien einholen, und alle Immobilientransaktionen werden anschließend an das Institut für Immobilien und Bauwesen (IMPIC) gemeldet.


Der Notar lässt die Immobilie anschließend offiziell auf Ihren Namen beim Grundbuchamt und beim Finanzamt eintragen. Innerhalb weniger Wochen liegen die neuen Eintragungsunterlagen vor.

Tipp
Bitten Sie immer um eine Kopie der Urkunde beim Notar oder bei Ihrem Anwalt.

EINTRAGUNG DER IMMOBILIE

Das Finanzamt und das Grundbuchamt werden über den Eigentümerwechsel der Immobilie informiert und stellen neue Dokumente auf Ihren Namen aus.
Alle Rechnungen für Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, Gas, Alarmanlage, Internet usw. müssen ebenfalls auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Die Zählerstände werden vor der Unterzeichnung der Urkunden abgelesen und sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer (bzw. dessen Anwalt) mitgeteilt, damit etwaige Anpassungen der monatlichen Zahlungen zwischen Käufer und Verkäufer auf der Grundlage des Datums des Eigentumsübergangs ausgeglichen werden können.

In der Regel ist es nicht möglich, Verträge für Internet, Telefon, Pay-TV usw. umzuschreiben, sodass Sie diese Dienste selbst neu beantragen müssen.

Exclusive Algarve Villas empfiehlt, beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Portugal stets einen vor Ort zugelassenen Anwalt hinzuzuziehen.
Wenn Sie Fragen zum Kaufprozess haben und von einem Mitglied unseres Verkaufsteams kontaktiert werden möchten, hinterlassen Sie bitte unten Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Exclusive Algarve Villas
Foto von Exclusive Algarve Teammitgliedern

Exclusive Algarve Villas hat im Laufe der Jahre verschiedene Auszeichnungen gewonnen, von "Beste Immobilienagentur-Website" bis "Beste Immobilienagentur Portugal" bei den International Property Awards in London. Darüber hinaus wurde 2019 der Preis "Beste Luxus-Immobilienagentur 2019" vom Build Magazine verliehen.

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